Durchführungsbestimmungen Verbandsliga, Saison 2010/2011
Gastgeber: Die jeweils erstgenannte Mannschaft einer Spielpaarung ist Gastgeber.
Spielreihenfolge: Wie im Spielplan angegeben. Die angegebene Spielreihenfolge ist verbindlich! Ausnahme: Die beteiligten Mannschaften können sich im Einvernehmen mit dem Staffelleiter auf eine geänderte Spielreihenfolge einigen. Schiedsgericht: Die jeweils spielfreie Gastmannschaft eines Doppelspieltages stellt ein komplettes Schiedsgericht. Der 1. Schiedsrichter benötigt zumindest eine B-Kandidatur, der 2. Schiedsrichter zumindest eine C-Lizenz. Sind an einem Doppelspieltag 2 Mannschaften eines Vereins beteiligt, kann die 3. Mannschaft für ihr(e) Spiel(e) ein neutrales Schiedsgericht beantragen. Ein diesbezüglicher Antrag ist innerhalb einer Einspruchsfrist von 14 Tagen nach Erhalt des vorläufigen Spielplans (bis zum 2.6.2010) an den Staffelleiter zu richten. Geht bis zu diesem Termin kein Antrag beim Staffelleiter ein, wird das Einverständnis der 3. Mannschaft unterstellt, dass das Schiedsgericht von der jeweils spielfreien Mannschaft dieses Doppelspieltages gestellt wird. Achtung: Im Spielberichtsbogen sind die jeweiligen Schiedsrichter nicht nur mit der Lizenznummer, sondern auch mit der Lizenzstufe einzutragen (Beispiel: B 4711 = B-Schiri mit der Liz.-Nr. 4711). Spielplanänderungen: Einsprüche gegen den vorläufigen Spielplan sind dem Staffelleiter binnen 14 Tagen nach Erhalt (bis zum 2.6.2010) mit Begründung und Änderungsvorschlag zuzuleiten. Insbesondere können ausrichtende Vereine eine Änderung beantragen, wenn sie zu den genannten Terminen keine regelgerechte Halle zur Verfügung haben. Bevorzugter Ausweichtermin sollte der jeweilige Sonntag, in zweiter Linie das Wochenende vor bzw. nach dem betreffenden Spieltag sein. Der Staffelleiter soll derartige Wünsche berücksichtigen, wenn der Rahmenspielplan dies zulässt. Um eine Wettbewerbsverzerrung zu verhindern, darf er weitergehenden Änderungsanträgen jedoch nur in Ausnahmefällen zustimmen. Achtung: Am letzten Spieltag ist keine Änderung möglich!! Alle Spiele werden am Samstag, den 26.3.2011 durchgeführt! Spielverlegungen: Nach Ablauf der 14-tägigen Einspruchsfrist und dem darauffolgenden Erscheinen des endgültigen Spielplans werden Spielverlegungsanträge nur dann bearbeitet, wenn sie mindestens 3 Wochen vor dem betreffenden Spieltag mit einem neuen Terminvorschlag und der schriftlichen Einverständniserklärung der beteiligten Vereine beim Staffelleiter vorliegen. Verlegungsgebühr: Anträge auf Spielverlegungen nach Veröffentlichung des endgültigen Spielplans sind gebührenpflichtig! Für jeden bearbeiteten Antrag auf Spielverlegung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- € erhoben. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird sie dem beantragenden Verein von der NVVGeschäftsstelle in Rechnung gestellt und vom Vereinskonto abgebucht. Geldstrafen: Die Geldstrafen werden bei nicht fristgerechter Zahlung unter Verdoppelung des Betrages mit neuer Fristsetzung (3 Wochen) von der NVV-Geschäftsstelle einmal angemahnt. Kommt ein Verein auch dieser Zahlungsaufforderung nicht fristgerecht nach, wird er mit Punktabzug bestraft. Alle Punktspiele dieses Vereins (bei Verstößen einer bestimmten Mannschaft nur deren Spiele), die in der Zeit zwischen Ablauf der ersten Zahlungsfrist und Eingang der Zahlung stattfinden bzw. stattfinden müssen, werden wie ausgetragen gewertet. Dessen ungeachtet werden diesem 2 Verein bzw. dieser Mannschaft für jedes dieser Spiele 2 Pluspunkte abgezogen und 2 Minuspunkte hinzugerechnet. Alle Spiele dieses Vereins bzw. dieser Mannschaft, die in diesem Zeitraum im k.o.-System ausgetragen werden (Aufstiegs-, Relegations-, Qualifikations-, Pokalspiele etc.), werden mit 0:2 Punkten, 0:3 Sätzen und 0:75 Ballpunkten als verloren gewertet. Spielbeginn: Samstag, 15.00 Uhr. Sonntagsspiele beginnen um 10.00 Uhr. Änderungen dieser Anfangszeiten sind nur mit Zustimmung des Staffelleiters möglich. Der Spielbeginn des zweiten Spieles ist 45 Minuten nach Ende des vorausgegangenen Spieles. Die beteiligten Mannschaften können sich auf einen früheren Spielbeginn einigen. Hallenöffnung ist jeweils mindestens eine Stunde vor Spielbeginn. Spielberechtigung: Spätestens 3 Wochen vor dem 1. Spieltag müssen die vollständig ausgefüllten Stammspielerkarten und die Spielerpässe beim Staffelleiter vorliegen (ohne ausreichend frankierten Rückumschlag erfolgt keine Rücksendung!). Spieler ohne Staffelleitervermerk im Spielerpass sind nicht spielberechtigt! Spielhallen: Alle VL-Punktspiele sind in Hallen und auf Spielfeldern durchzuführen, die mind. für diese Spielklasse zugelassen worden sind. Die Hallengenehmigung ist über die NVV-Geschäftsstelle schriftlich zu beantragen. Folgende Angaben sind dem Antrag beizufügen: - Anschrift der Halle (mit Telefon, sofern vorhanden), - Hallenmaße, - Freiräume und Freizonen des Zentralfeldes und aller Querfelder, - genaue Beschreibung von Art und Platzierung jeglicher Einbauten (Ringe, Basketballkörbe, Gestänge etc.), - Skizze der Halle mit allen Feldern und Einbauten, - Angaben über die Tribünen. Schickt Eure Anträge mit den erforderlichen Unterlagen bitte schnellstmöglich an die NVV-Geschäftsstelle. Denkt bitte daran, dass die Bearbeitung der zahlreichen Anträge sehr zeitaufwändig ist. Hallengenehmigungen gelten bis auf Widerruf, d.h. also auch, dass die in den vergangenen Jahren ausgesprochenen Hallengenehmigungen weiterhin Gültigkeit besitzen. Alle Hallengenehmigungen sind in einem Hallenverzeichnis im Internet veröffentlicht. Letzter Abgabetermin für Anträge auf Hallengenehmigung ist der 30.6.2010. Einladungen: Laut LSO sind die Gastgeber verpflichtet, die Gastvereine spätestens 8 Tage vor dem Spieltag schriftlich einzuladen (Anreisebeschreibung bzw. Hinweis auf NVV-Hallennr. gem. Hallenverzeichnis im Internet bitte nicht vergessen) und dem Staffelleiter eine Kopie zukommen zu lassen, wenn der Staffelleiter dies nicht schon in seinem Rundschreiben bekannt gegeben hat. . Aufstieg: Die Meister der jeweils vier Verbandsligastaffeln (Männer/Frauen) steigen in die Oberliga auf. Die Vizemeister der je vier VL-Staffeln (Männer/Frauen) ermitteln in zwei Qualifikationsspielen zwei Mannschaften, die in der Relegation mit den Siebtplatzierten der beiden OL-Staffeln um weitere freie OL-Plätze spielen. 3 Termin Qualifikations-/Relegationsspiele 9./10.4.2011: Verantwortlich sind die jeweiligen OL-Staffelleiter Vize VL 1 - Vize VL 2 - 7. OL 1 (Männer bei VL 2, Frauen bei VL 1) Vize VL 3 - Vize VL 4 - 7. OL 2 (Männer bei VL 4, Frauen bei VL 3) Abstieg: Die Acht-, Neunt- und evtl. Zehntplatzierten der VL-Staffeln steigen in die Landesliga ab. Die Siebtplatzierten der jeweils vier VL-Staffeln (Männer/Frauen) spielen in einem Relegationsturnier um den Verbleib in der VL gegen die Sieger der Qualifikationsspiele der Vizemeister der acht Landesliga-Staffeln. Termin für die Qualifikations-/Relegationsspiele: 9./10.4.2011 Verantwortlich sind die jeweiligen VL-Staffelleiter Männer (Ausrichter kursiv): Vize LL 2 - Vize LL 1 - 7. VL 1 Vize LL 4 - Vize LL 3 - 7. VL 2 Vize LL 6 - Vize LL 5 - 7. VL 3 Vize LL 8 - Vize LL 7 - 7. VL 4 Frauen (Ausrichter kursiv): Vize LL 2 - Vize LL 1 - 7. VL 2 Vize LL 4 - Vize LL 3 - 7. VL 1 Vize LL 6 - Vize LL 5 - 7. VL 3 Vize LL 8 - Vize LL 7 - 7. VL 4 Anmerkung: Mögliche Landesauswahlmannschaften aus Niedersachsen bzw. Bremen spielen diesbezüglich außer Konkurrenz. Die Spiele gegen Landesauswahlmannschaften werden zwar bei der gegnerischen Mannschaft gewertet, die jeweilige Auswahlmannschaft kann jedoch nicht als ordentlicher Auf- bzw. Absteiger gewertet werden. Achtung: Aufstiegsberechtigte Mannschaften können auf ihren Aufstiegsplatz bzw. auf die Teilnahme an der Qualifikation/Relegation verzichten, wenn sie dies der NVV-Geschäftsstelle bis Montag, 28.3.2011 schriftlich mitteilen (auch per eMail). Nach diesem Termin ist ein Aufstiegsverzicht nicht mehr möglich! Spielberichtsbogen: Die Originale (blaue Ausfertigung) müssen binnen 3 Tagen nach dem Spiel beim Staffelleiter vorliegen. Verantwortlich ist der Gastgeber. Zugelassen ist der vom NVV herausgegebene Offizielle Spielberichtsbogen (erhältlich bei den Geschäftsstellen des Bremer- und Niedersächsischen Volleyball-Verbandes). Spielball: Offizieller Spielball der Verbandsliga ist der Mikasa MVA 200 bzw. MVA 300 Die jeweiligen Gastgeber haben den Spielball zu stellen. Meldestelle: Die Gastgeber sind verpflichtet, die Spielergebnisse unmittelbar nach Turnierende der NVV-Meldestelle telefonisch durchzugeben (04 41 / 94 90 872 - automatischer Abrufbeantworter). Alle Ergebnisse und Tabellen der jeweiligen Spieltage werden von der Meldestelle am Wochenende (mehrmals) im Internet aktualisiert (www.nvv-online.de). 4 Pokal: Teilnahmeberechtigt am NVV-Landespokal sind alle Mannschaften der VL, LL sowie die Bezirkspokalsieger der Vorsaison. Mannschaften, die am NVVLandespokal teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 30.6.2010 beim Pokalspielleiter Fabian Buhr (c/o NVV-Geschäftsstelle, Ferd.-Wilh.-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover, Tel.: 0511 / 98193 –16, Fax: 0511 / 98193 – 99, eMail: Spielbetrieb@nvv-online.de) anmelden. Die 1. Runde wird in Turnierform mit bis zu 12 Mannschaften pro Turnier ausgetragen, um allen Mannschaften eine adäquate Saisonvorbereitung zu ermöglichen. An der Endrunde nehmen dann die jeweiligen Turniersieger teil und ermitteln den Landespokalsieger. Dieser ist dann teilnahmeberechtigt am Regionalpokal 2010/2011. Bewerbungen um die Ausrichtung der 1. Runde am Sonntag, 19.9.2010 (also eine Woche vor dem Punktspielstart) sind bis zum 30.6.2010 an den Pokalspielleiter (Anschrift s.o.) zu richten. Benötigt wird eine 3-Feldhalle. Bei Pokalspielen sind die gültigen Spielerpässe vorzulegen - Vorlage eines Personalausweises und Nachreichen des Spielerpasses ist nicht zulässig! Die Mannschaften des Bremer Volleyball-Verbandes nehmen nicht am NVVLandespokal teil, sondern spielen in Bremen eine separate Pokalrunde aus. Aufstellungskarten: Bei allen Pflichtspielen sind Mannschaftsaufstellungskarten zu verwenden und vor Satzbeginn beim zuständigen Schreiber abzugeben. Die Aufstellungskarten stehen auf den Homepages von NVV und BVV als Download zur Verfügung bzw. können über die Geschäftsstellen von NVV und BVV käuflich erworben werden. Die Mannschaftsaufstellungskarten werden vom jeweiligen Ausrichter/Gastgeber zur Verfügung gestellt. Witterungsbedingter Nichtantritt: Ein witterungsbedingter Nichtantritt einer Mannschaft ist dem Ausrichter sowie dem zuständigen Staffelleiter mitzuteilen. An Samstagen spätestens bis 10.00 Uhr bzw. bei Spieltagen am Sonntag am Abend zuvor bis 21.00 Uhr. Bei Nichterreichbarkeit ist der zuständige Spielwart zu informieren (s. Anschriftenliste zur Staffel unter www.nvv-online.de). Über die Vertretbarkeit des witterungsbedingten Nichtantritts entscheidet der Staffelleiter. Für die weitere Betreuung der Verbandsligamannschaften sind nun die Staffelleiter verantwortlich (siehe Anschriftenliste im Internet). Wichtig: Änderungen von Anschriften sind dem Staffelleiter und der NVV-Geschäftsstelle zur umgehenden Berichtigung mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen Landesspielausschuss Bremen/Niedersachsen Hannover, den 19.5.2010 gez.: Frithjof Buchholz gez.: Jens Kussatz Fabian Buhr NVV-Spielwart BVV-Spielwart Referat Spielbetrieb |
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